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DORA umsetzen: digitale Betriebsstabilität, die belegbar ist

Vom IKT-Risikomanagement über die Vorfallmeldung bis zum Drittparteienregister: isidaten bildet die DORA-Säulen an einem Ort ab. Anwendbar ist die Verordnung seit dem 17. Januar 2025.

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Hintergrund

Was DORA fordert

DORA, der Digital Operational Resilience Act, schafft einen einheitlichen Rahmen für die digitale Betriebsstabilität im Finanzsektor. Betroffen sind Finanzunternehmen und ihre IKT-Drittdienstleister. Die Verordnung ruht auf fünf Säulen: IKT-Risikomanagement, Behandlung und Meldung von Vorfällen, Tests der Betriebsstabilität, Management des Drittparteienrisikos und Informationsaustausch über Bedrohungen.

IKT-Risikomanagement-RahmenKlassifizierung und Meldung schwerwiegender IKT-VorfälleTests der digitalen BetriebsstabilitätManagement des IKT-Drittparteienrisikos und RegisterVertragliche Anforderungen an IKT-DienstleisterInformationsaustausch über Cyberbedrohungen
Häufige Fragen

Häufige Fragen

Für wen gilt DORA?

DORA gilt für Finanzunternehmen wie Banken, Versicherer und Wertpapierfirmen sowie für ihre IKT-Drittdienstleister. Anwendbar ist die Verordnung seit dem 17. Januar 2025.

Macht isidaten mich DORA-konform?

Nein. Software allein stellt keine Konformität her. isidaten bildet die fünf Säulen strukturiert ab und liefert den Nachweis. Umsetzung und Verantwortung bleiben beim Finanzunternehmen.

Was ist das IKT-Drittparteienregister?

DORA verlangt ein Register aller Verträge über IKT-Dienstleistungen. isidaten führt Dienstleister, Verträge und Risiken an einem Ort, sodass das Register kein separater Kraftakt ist.

Wie hängen DORA und NIS2 zusammen?

Beide adressieren Cyber-Resilienz, DORA sektorspezifisch für den Finanzbereich, NIS2 breiter. Wo beide greifen, lassen sich Risiko, Vorfall und Drittparteien auf einer gemeinsamen Basis führen.

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