Kein zweiter Dienstleisterbestand
Das Register wird zum Meldestichtag aus Organisationen und Vertragsmanagement zusammengezogen. Was dort gepflegt wird, ist auch im Register richtig, ohne Abgleich und ohne zweite Wahrheit.
Das Register entsteht aus dem Bestand, nicht daneben
DORA verlangt zweierlei, und beides wird in der Praxis gern zu einer Sammelaufgabe vermischt: einen Nachweis, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind, und ein Register aller vertraglichen Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern. Das Modul trennt die beiden sauber. Der Pflichtenkatalog bildet die Anforderungen als Controls ab, ordnet jedem den Artikel und das umsetzende Modul zu und rechnet daraus eine Quote, die nur anwendbare Controls enthält. Das Informationsregister wird nicht neu gepflegt: Dienstleister stehen weiter in den Organisationen, Verträge im Vertragsmanagement, und beim Aufruf oder Export zieht das Modul beides zum Meldestichtag in die sechs Schichten des Register of Information zusammen.
Das Register wird zum Meldestichtag aus Organisationen und Vertragsmanagement zusammengezogen. Was dort gepflegt wird, ist auch im Register richtig, ohne Abgleich und ohne zweite Wahrheit.
Die Erstmeldung ist binnen vier Stunden nach der Einstufung fällig, spätestens jedoch vierundzwanzig Stunden nach Kenntniserlangung. Das Modul führt beide Zeitpunkte und warnt zwei Stunden vor Ablauf.
Als nicht anwendbar markierte Controls fließen nicht in die Berechnung ein, weder positiv noch negativ. Die Gap-Analyse zeigt dafür die Controls, denen noch kein umsetzendes Modul zugeordnet ist.
Mit dem Verbuchen jeder Meldestufe wird festgehalten, was zu diesem Zeitpunkt gemeldet wurde. Später geänderte Vorfallsdaten ändern den Nachweis nicht mehr.
Ein Registerexport, der aus den Daten entsteht, die ohnehin gepflegt werden, und eine Meldekette, deren Fristen laufen, bevor jemand danach fragt.
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