Anforderungen in beide Richtungen
Nicht nur, was der Dienstleister schuldet, sondern auch die eigenen Mitwirkungspflichten. Jede Anforderung mit Kritikalität, Kategorie, Verantwortlichem und Klauselverweis.
Zusagen im Vertrag als Kontrollpunkte führen, nicht als Fließtext
Sicherheitsanforderungen werden in der Vertragsverhandlung sorgfältig ausgehandelt und danach nie wieder angefasst. Das Vertragsmanagement führt sie stattdessen als einzelne Kontrollpunkte: jede Anforderung mit Richtung (an uns oder an den Dienstleister), Kritikalität, Nachweisart, Nachweisstatus und Verweis auf die Vertragsklausel. Dazu Pflichten mit Frist, SLA-Definitionen mit Servicezeiten und Eskalationsregeln sowie Fristen mit Vorwarnzeit. Drei tägliche Prüfläufe markieren Überfälliges, warnen vor anstehenden Terminen und setzen wiederkehrende Nachweise nach Ablauf automatisch von erbracht auf abgelaufen.
Nicht nur, was der Dienstleister schuldet, sondern auch die eigenen Mitwirkungspflichten. Jede Anforderung mit Kritikalität, Kategorie, Verantwortlichem und Klauselverweis.
Nachweisart und Nachweisstatus fehlt, erbracht oder abgelaufen. Wiederkehrende Nachweise verfallen nach Ablauf automatisch und melden sich beim Verantwortlichen.
Reaktionszeit, Lösungszeit, Verfügbarkeit und Incident-Meldefrist als Zielwerte mit Servicezeiten und hinterlegten Eskalationsregeln.
Verknüpfung mit IT-Systemen, Software, Lizenzen, Prozessen, Räumen, Netzen, Dienstleistern und Einträgen im Verarbeitungsverzeichnis. Beim Auslaufen ist sichtbar, was daran hängt.
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