Betreiberpflichten nach BetrSichV, von der Prüffrist bis zum Notruf
Wer einen Aufzug betreibt, hat Pflichten mit festen Fristen: Hauptprüfung durch die zugelassene Überwachungsstelle spätestens alle zwei Jahre, dazwischen die Zwischenprüfung, Mängel mit Fristen je nach Schwere, ein Notrufsystem, das im Ernstfall durchkommt, und ein Notfallplan, nach dem eingeschlossene Personen befreit werden. Das Modul Aufzugsanlagen führt jede Anlage mit ihren Rollen, rechnet die nächsten Prüftermine aus jeder eingetragenen Prüfung nach den Regeln der BetrSichV und erinnert die Zuständigen. Termine, die die Überwachungsstelle in der Prüfbescheinigung nennt, haben dabei immer Vorrang.
Aus jeder eingetragenen Prüfung ergeben sich die nächste Haupt- und Zwischenprüfung, fällig zum Monatsende, mit den Regeln für frühe und späte Prüfungen. Eine tägliche Prüfung erinnert verantwortliche und beauftragte Person, standardmäßig 60 Tage vorher.
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Mängel nach Schwere
Gefährliche, sicherheitserhebliche und geringfügige Mängel mit eigenen Fristen. Ein gefährlicher Mangel setzt die Anlage auf stillgelegt; wieder in Betrieb geht sie erst, wenn eine Nachprüfung die Behebung bestätigt.
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Der Notruf vor der 2G-Abschaltung
Je Anlage ist das Notrufsystem mit Übertragungsweg und Netzbetreiber hinterlegt. Die angekündigten Abschalttermine der Netze sind eingetragen; zwölf Monate vorher wird für einen Notruf auf 2G automatisch ein Mangel angelegt.
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Notfallplan und Kontrollen
Der Notfallplan wird versioniert, freigegeben und die Übergabe an den Notdienst festgehalten. Die beauftragte Person kontrolliert nach Prüfliste samt Probenotruf; was dabei auffällt, wird zum Mangel.
Funktionsumfang
Alle Fähigkeiten im Überblick
Anlagenregister mit Art, Bauart, Kenndaten, Standort, Betreiber, Wartungsfirma und Überwachungsstelle
Prüfarten von der Prüfung vor Inbetriebnahme bis zur Nachprüfung
Fristberechnung für Haupt- und Zwischenprüfung, Vorrang für Termine aus der Prüfbescheinigung
Prüfbescheinigung im Dokumentenmanagement, Prüfplakette mit Monat und Jahr
Mängel gefährlich, sicherheitserheblich und geringfügig mit Standardfristen
Notrufsystem mit Übertragungsweg, Netzbetreiber und Abschaltterminen 2G und 3G
Versionierter Notfallplan mit Freigabe, Übergabe an den Notdienst und Aushang als PDF
Kontrollen der beauftragten Person nach Prüfliste, inklusive Probenotruf
Ereignisse wie Personeneinschluss und Störung, mit Befreiungszeit gegen das 30-Minuten-Ziel
Bewertung der Fernzugriffe nach TRBS 1115 Teil 1
Anlagenakte als PDF mit Stammdaten, Fristen, Prüfungen und Mängeln
Etikett mit QR-Code, das nach Anmeldung die Kontrolle der Anlage öffnet
Verknüpfung mit Wartungsvertrag, Gefährdungsbeurteilung, Rechtskataster und Gebäudeplan
Ergebnis
Für jede Anlage ist sichtbar, wann die nächste Prüfung fällig ist, welche Mängel offen sind und ob der Notruf nach der Abschaltung der Netze noch durchkommt.