← Zurück zu News 21.10.2026

Der Aufzugsnotruf muss vor dem 2G-Netz umziehen

Die drei deutschen Netzbetreiber schalten 2G im Jahr 2028 ab, die Telekom voraussichtlich zum 30. Juni. Wer einen Aufzug betreibt, muss dafür sorgen, dass der Notruf im Fahrkorb ständig einen Notdienst erreicht. Hängt er an einem 2G-Modul, endet das mit der Abschaltung. Was jetzt zu klären ist.

Am 22. Oktober 2024 hat die Telekom als erster deutscher Netzbetreiber einen Termin genannt: „Voraussichtlich zum 30. Juni 2028 soll das 2G-Netz komplett abgeschaltet werden.“ Vodafone will den 2G-Dienst Ende September 2028 einstellen; einzelne kritische IoT-Anwendungen können ihn nach Absprache bis Dezember 2030 weiter nutzen. Telefónica schaltet 2G in der zweiten Jahreshälfte 2028 ab.

Betroffen sind nicht nur alte Handys. Die Telekom nennt ausdrücklich Geräte, die ohne Menschen Daten austauschen, von der Alarmanlage bis zum Stromzähler. Dazu gehören auch Notrufsysteme in Aufzügen, wenn sie über ein Mobilfunkmodul übertragen.

Was die Betriebssicherheitsverordnung verlangt

Für Aufzugsanlagen, die Personen befördern, steht die Pflicht in Anhang 1 Nummer 4.1 BetrSichV. Wer eine solche Anlage betreibt, hat dafür zu sorgen,

„dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann.“

Ein Notruf, dessen Netz abgeschaltet ist, erreicht niemanden. Die Pflicht liegt beim Betreiber, nicht beim Netzbetreiber und nicht bei der Wartungsfirma. Und sie gilt ab dem Tag der Abschaltung, nicht erst bei der nächsten Prüfung.

Warum 2028 knapp ist

Zwanzig Monate klingen nach viel Zeit. Für einen einzelnen Aufzug sind sie das auch. Für einen Bestand mit vielen Anlagen an mehreren Standorten, mit verschiedenen Wartungsfirmen und Notrufdienstleistern, sieht es anders aus: Zuerst muss bekannt sein, welche Anlage überhaupt über 2G überträgt. Dann braucht jede Umrüstung ein Angebot, einen Auftrag, einen Termin und danach einen Probenotruf, der zeigt, dass der neue Weg funktioniert. Wer im Frühjahr 2028 anfängt, konkurriert mit allen anderen um dieselben Techniker.

Eine SIM-Karte, die in mehrere Netze einbuchen kann, verschiebt das Problem nur. Sie hilft, bis das letzte 2G-Netz abgeschaltet ist, und keinen Tag länger. Auch die Ausnahme bei Vodafone bis 2030 gilt nur nach Absprache und ist keine Planungsgrundlage für einen Notruf.

Was jetzt zu klären ist

  • Der Übertragungsweg je Anlage. Festnetz, IP oder Mobilfunk, und bei Mobilfunk welcher Standard und welcher Netzbetreiber. Die Antwort steht im Datenblatt des Notrufgeräts oder beim Notrufdienstleister, selten in den Unterlagen des Betreibers.
  • Wer den Notruf verantwortet. Oft hängen Gerät, SIM-Karte und Notdienst an einem Vertrag mit der Wartungsfirma. Dann gehört die Frage nach der Umrüstung schriftlich dorthin, mit der Bitte um einen Termin.
  • Ein Datum je Anlage. Spätestens einige Monate vor dem ersten Abschalttermin, der für die Anlage gilt, nicht am Stichtag.
  • Der Nachweis danach. Ein Probenotruf über den neuen Weg, dokumentiert. Wenn sich der Notdienst ändert, muss auch der Notfallplan angepasst und dem neuen Notdienst zur Verfügung gestellt werden.

Wie isidaten das abbildet

Im Modul Aufzugsanlagen ist je Anlage das Notrufsystem mit Übertragungsweg und Netzbetreiber hinterlegt. Die angekündigten Abschalttermine der drei Netze sind eingetragen und lassen sich durch eigene ersetzen. Zwei Jahre vorher zeigt das Modul einen Hinweis. Zwölf Monate vorher legt es für einen Notruf auf 2G automatisch einen Mangel an, fällig einen Monat vor der Abschaltung. Ist das Netz abgeschaltet und der Notruf noch nicht umgestellt, wird daraus ein sicherheitserheblicher Mangel. Ein erfolgreicher Probenotruf bei der Kontrolle der Anlage gilt als letzte Funktionsprobe.

Die Prüffrage

Für wie viele Ihrer Aufzüge können Sie heute sagen, über welches Netz der Notruf im Fahrkorb geht?

Wenn die Antwort „müsste die Wartungsfirma wissen“ lautet, ist das die erste Mail, die diese Woche rausgehen sollte.

Quellen

Betriebssicherheitsverordnung, Anhang 1 Nummer 4.1. Telekom, Medieninformation vom 22.10.2024. Vodafone, 2G-Abschaltung. Telefónica Deutschland, 2G phase-out. Alle abgerufen am 19.10.2026; die Termine der Netzbetreiber sind Ankündigungen und können sich noch ändern.

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