← Zurück zu News 01.10.2026 Reihe Maschinenraum, Folge 1

Ein PUE aus dem Datenblatt ist keine Messung

Maschinenraum, Folge 1: Ab dem 1. Juli 2027 gilt für bestehende Rechenzentren ein gesetzlicher PUE-Grenzwert, im Jahresdurchschnitt. Viele haben einen PUE, aber oft aus dem Datenblatt, aus Nennleistungen oder von einem kühlen Tag im Februar. Was das Energieeffizienzgesetz unter der Kennzahl versteht, wo sie sich schönrechnen lässt, und warum die Novelle daran nichts ändert.

Maschinenraum ist unsere neue Reihe am Donnerstag: Strom, Kühlung, Kabel, Notstrom und Zutritt, jeweils geprüft an der Quelle. Folge 1 beginnt mit der Kennzahl, die ab dem nächsten Sommer eine gesetzliche Grenze hat.

Das Energieeffizienzgesetz verlangt in § 11 Absatz 1, dass Rechenzentren, die vor dem 1. Juli 2026 in Betrieb gegangen sind, ab dem 1. Juli 2027 eine Energieverbrauchseffektivität von höchstens 1,5 erreichen, „im Jahresdurchschnitt dauerhaft“. Ab dem 1. Juli 2030 sind es 1,3. Neue Rechenzentren müssen 1,2 erreichen.

Fragt man nach dem PUE, bekommt man fast immer eine Zahl. Seltener bekommt man die Antwort auf die Frage, woher sie stammt.

Was das Gesetz unter PUE versteht

Die Begriffsbestimmung in § 3 Nummer 15 ist genauer, als die Kennzahl im Alltag behandelt wird. Die Energieverbrauchseffektivität beschreibt

„das Verhältnis des jährlichen Energiebedarfs des gesamten Rechenzentrums zum Energiebedarf der Informationstechnik“

im Sinne der DIN EN 50600-4-2. Drei Wörter darin tragen die ganze Last: jährlich, also über zwölf Monate mit Sommer und Winter. Energie, also Kilowattstunden über die Zeit, nicht Kilowatt in einem Moment. Und gesamt, also alles, was das Rechenzentrum verbraucht, auch die Kältemaschine auf dem Dach.

Vier Wege zu einer schönen Zahl

Keiner davon ist Betrug. Alle entstehen, weil eine Zahl gebraucht wurde, bevor die Messung da war.

  • Nennleistung statt Verbrauch. Aus den Typenschildern von Kälte, USV und Servern lässt sich ein PUE ausrechnen. Er beschreibt die Planung, nicht den Betrieb.
  • Ein Tag statt ein Jahr. Ein Messwert im Februar, wenn die freie Kühlung fast alles erledigt, ist eine Momentaufnahme. Der Jahresdurchschnitt enthält den August.
  • Die Anlagenseite ist unvollständig. Hängt die Kälte am Hauptzähler des Gebäudes statt am Verteiler des Rechenzentrums, fehlt sie im Zähler der Rechnung. Der PUE sinkt, ohne dass etwas effizienter geworden ist. Im Extremfall liegt er unter 1, was physikalisch unmöglich ist und nur eines bedeutet: Es fehlt ein Zähler.
  • Die Lücke wird geschätzt. Wo ein Zähler fehlt, wird die Nennleistung eingesetzt. Danach sieht die Zahl gemessen aus, ist es aber nur zum Teil.

Die Messung steht schon im Gesetz

Wer jetzt erst mit dem Messen beginnen will, ist spät. Betreiber von Rechenzentren mussten nach § 12 Absatz 1 bis zum 1. Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten. Absatz 2 Nummer 1 verlangt darin

„kontinuierliche Messungen zur elektrischen Leistung und zum Energiebedarf der wesentlichen Komponenten des Rechenzentrums“

Dazu kommt die jährliche Meldung nach § 13: bis zum 31. März, für das vorangegangene Kalenderjahr, mit dem PUE nach DIN EN 50600-4-2 als Pflichtangabe in Anlage 3. Die Zahl für 2026, die bis zum 31. März 2027 gemeldet wird, wird also gerade jetzt gemessen, oder eben nicht.

1,5 oder 1,6

Die Bundesregierung hat am 24. Juni 2026 eine Novelle des Gesetzes beschlossen, der Bundestag hat sie am 24. September in erster Lesung beraten. Nach Auswertungen von Fachkanzleien sieht der Entwurf für Bestandsrechenzentren 1,6 statt 1,5 und ab 2030 1,4 statt 1,3 vor, neue Rechenzentren bekommen vier statt zwei Jahre, um 1,2 zu erreichen. Bis zur Verkündung gilt die Fassung von 2023.

Für die Frage dieser Folge ist das zweitrangig. Die Grenze verschiebt sich um ein Zehntel. Ob die Zahl, die man gegen sie hält, gemessen ist, verschiebt keine Novelle.

Wie isidaten den PUE bildet

Im DCIM-Modul entsteht der PUE aus gemessenen Energiemengen: im Zähler die Einspeisungen und Verteiler, im Nenner die PDU-Ausgänge und Geräte. Fehlt eine der beiden Seiten, gibt es kein Ergebnis, sondern einen Grund. Ein Wert unter 1 wird nicht ausgegeben, sondern als unvollständige Messung gemeldet, und ein von Hand erfasster Wert wird beim Nachrechnen nie überschrieben. Die Rechenzentrums-Konformität übernimmt diesen Wert ins Kennzahlenjahr und lässt für die Meldung nur gemessene oder teilgemessene Werte zu, geschätzte und abgeleitete ausdrücklich nicht. Die Grenzwerte liegen als Regelwerk je Inbetriebnahme und Stichtag vor, geltendes Recht und Regierungsentwurf getrennt und gekennzeichnet. Fehlt der Istwert, lautet das Urteil „nicht bewertbar“, nie „nicht betroffen“.

Die Prüffrage

Aus welchen Zählern ist Ihr PUE gerechnet, und welcher Verbraucher der Kälte hängt an keinem davon?

Wenn die Antwort mit „laut Datenblatt“ beginnt, haben Sie eine Planungsgröße. Die Kennzahl, die das Gesetz meint, ist das noch nicht.

Quellen

Energieeffizienzgesetz (EnEfG), § 3 Nr. 15, § 11 Abs. 1 und 2, § 12 Abs. 1 und 2, § 13 Abs. 1, Anlage 3 Nr. 2 f. Deutscher Bundestag, erste Lesung am 24.09.2026, Drucksache 21/8027. Entwurfswerte nach CMS, „EnEfG-Novelle bringt Entlastung für Rechenzentren“ (01.07.2026). DIN EN 50600-4-2 (sinngemäß, Normtext urheberrechtlich geschützt).

In der nächsten Folge: Nicht jeder Serverraum ist ein Rechenzentrum, und was darunter trotzdem gilt.

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