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NIS2 umsetzen und den Nachweis führen

Von der Risikoanalyse über die Meldekette bis zur Lieferkette: isidaten bildet die Sorgfaltspflichten aus Artikel 21 an einem Ort ab, sodass der Nachweis als Nebenprodukt der täglichen Arbeit entsteht statt als jährlicher Kraftakt.

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Hintergrund

Was NIS2 fordert

Die NIS2-Richtlinie weitet die Cybersicherheits-Pflichten auf deutlich mehr Einrichtungen aus, von Energie und Gesundheit über Verwaltung bis zu Herstellern und digitalen Diensten. Im Kern fordert Artikel 21 zehn Maßnahmenbereiche, dazu kommen kurze Meldefristen und die persönliche Verantwortung der Leitung. Die eigentliche Hürde ist selten der einzelne Punkt, sondern der Nachweis: belegen zu können, dass eine Maßnahme nicht nur dokumentiert ist, sondern wirkt.

Risikoanalyse und SicherheitskonzepteBewältigung von Sicherheitsvorfällen und MeldewegeBusiness Continuity, Backup und KrisenmanagementSicherheit der LieferketteSchwachstellenbehandlung und sichere EntwicklungBewertung der Wirksamkeit der MaßnahmenCyberhygiene und SchulungKryptografie, Zugriffskontrolle und Asset-Management
Häufige Fragen

Häufige Fragen

Für wen gilt NIS2?

NIS2 betrifft wesentliche und wichtige Einrichtungen in 18 Sektoren, in der Regel ab mittlerer Unternehmensgröße. Maßgeblich ist die nationale Umsetzung, in Deutschland das NIS2-Umsetzungsgesetz. Ob Sie betroffen sind, hängt von Sektor, Größe und Rolle ab.

Macht isidaten mich automatisch NIS2-konform?

Nein. Software allein stellt keine Konformität her. isidaten bildet die Anforderungen aus Artikel 21 strukturiert ab und liefert den Nachweis. Die Umsetzung und die Verantwortung bleiben bei der Einrichtung und ihrer Leitung.

Was unterscheidet Nachweis von Dokumentation?

Eine Richtlinie zu haben heißt nicht, dass die Maßnahme wirkt. NIS2 verlangt nachweisbare Wirksamkeit. isidaten verbindet Maßnahme, Risiko und Beleg an einem Ort, sodass der Nachweis ein Zustand ist und kein nachträglich gesammelter Ordner.

Deckt isidaten auch die Lieferkette ab?

Ja. Lieferanten, Verträge und Auftragsverarbeiter sind dasselbe Objekt über Fragebogen, Vertrag und Risikoregister, sodass das Drittparteien-Risiko nicht an der eigenen Firewall endet.

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