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Rechenzentrums-Konformität

Kennzahlen mit Messverfahren, nicht mit Hausnummer

Das Energieeffizienzgesetz verlangt von Rechenzentren Kennzahlen, Nachweise und eine Meldung zum 31. März. Die Schwierigkeit liegt selten in der Rechnung, sondern in der Frage, worüber gerechnet wird: Wo endet dieses Rechenzentrum, welche Verteiler gehören dazu, und wie ist die Anschlussleistung zustande gekommen. Das Modul führt deshalb zuerst das Rechenzentrum als abgegrenztes Objekt, leitet die Leistung aus dem Verteilermodell des DCIM her und legt jede Zahl mit ihrer Herleitung ab. Das Grenzwert-Regelwerk liegt als Datenbestand vor, nicht als Programmlogik, und trennt geltendes Recht vom Regierungsentwurf.

EnEfGDIN EN 50600ISO/IEC 22237TIA-942
Funktionen

Ihre Vorteile

1

Keine Zahl ohne Herleitung

Anschlussleistung, IT-Leistung und Rechnerraumfläche kommen nie als nackter Wert. Fehlt das Verteilermodell, liefert das Modul keine 0, sondern keine Angabe mit Begründung. Eine 0 wäre eine Aussage, und zwar eine falsche.

2

Leere Datenbasis heißt nicht „nicht betroffen"

Die Betroffenheitsprüfung kennt vier Zustände. Fehlen die Werte, ist das Ergebnis „nicht bewertbar" und niemals eine Entwarnung. Jede Regel wird mit Fundstelle, Sollwert, Istwert, Herkunft des Istwerts und Abstand zur Schwelle ausgewertet.

3

Jede Kennzahl trägt ihr Messverfahren

Zu PUE, WUE und den Energiemengen gehören Normverweis, Messverfahren, Abdeckungsgrad, Rechenweg und Lückenliste. Der PUE wird an den DCIM-Rechner delegiert, sonst aus dem Zählpunktregister gebildet. Geschätzt wird nichts, Handeingaben werden nie überschrieben.

4

Eine behauptete Zertifizierung fällt zurück

Bei der Klassifizierung sitzt die Prüfung im Datenmodell, nicht in einer Maske: „zertifiziert" ohne benannten Zertifizierer wird zum Planungsziel zurückgestuft, bei Uptime zusätzlich ohne Zertifikatsnummer. Und die Stufe muss zum Schema passen, denn „Tier III" ist keine EN-50600-Klasse.

Funktionsumfang

Alle Fähigkeiten im Überblick

  • Rechenzentrum als Rechtsobjekt, abgegrenzt über Räume und Verteiler
  • Anschluss- und IT-Leistung getrennt geführt und aus dem DCIM-Verteilermodell hergeleitet
  • Grenzwert-Regelwerk als Datenbestand: 17 Regeln des EnEfG 2023 und 11 des Regierungsentwurfs, getrennt
  • Datiertes Betroffenheitsurteil mit Fundstelle, Soll, Ist und Abstand zur Schwelle
  • Kennzahlenjahr je Rechenzentrum mit PUE, ERF, REF, CER und WUE
  • Je Wert Normverweis, Messverfahren, Abdeckungsgrad, Rechenweg und Lückenliste
  • Zählpunktregister mit Messstellennachweis als Grundlage der Messabdeckung
  • Ampel gegen das Regelwerk mit Restfrist, Schwellenregeln bleiben der Betroffenheit vorbehalten
  • Abwärmenachweis mit den Ausnahmetatbeständen des § 11 Abs. 3 EnEfG
  • Meldeakte zum 31. März mit Vier-Augen-Freigabe und Versiegelung
  • Register-Export für das Energieeffizienzregister
  • Klassifizierung nach EN 50600, ISO/IEC 22237, TIA-942 und Uptime-Tier mit Aussagequalität
  • Nachweismappe für Zertifizierer
Ergebnis

Eine Meldung, die nicht auf Schätzungen steht, und ein Betroffenheitsurteil, das sein Datum und seine Fundstelle nennt.

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