← Zurück zu News 15.09.2026

Die zweite Stückliste

Die Software-Stückliste kennt inzwischen jeder, der Cyber Resilience Act verlangt sie. Die zweite Stückliste kennt kaum jemand: Welche kryptografischen Verfahren laufen wo? Seit 2024 gibt es dafür ein Format, und seit dieser Woche drei Wege, sie zu füllen.

Die Software-Stückliste ist angekommen. Anhang I Teil II des Cyber Resilience Act verlangt sie „in einem gängigen maschinenlesbaren Format, aus der zumindest die obersten Abhängigkeiten der Produkte hervorgehen". Wer heute Software einkauft, fragt danach.

Die zweite Stückliste fragt fast niemand ab, und fast niemand könnte sie liefern: Welche kryptografischen Verfahren setzt das Haus wo ein, mit welcher Schlüssellänge, und welche davon laufen aus?

Wer sie verlangt

Die Frage ist nicht neu, sie stand nur nie in einer Liste. BSI C5 verlangt sie in CRY-01. ISO 27001:2022 verlangt in A.8.24 Regeln für den Einsatz von Kryptografie, und Regeln brauchen einen Bestand, auf den sie sich beziehen. Der CRA verlangt in Anhang I Teil I den Schutz der Vertraulichkeit „z. B. durch Verschlüsselung relevanter Daten … durch modernste Mechanismen", und wer das nachweisen soll, muss wissen, was er einsetzt. Die DORA-Verordnung (EU) 2024/1774 verlangt in den Artikeln 6 und 7 Vorgaben und ein Register für kryptografische Verfahren.

Der Anlass ist also nicht das Jahr, in dem Quantencomputer RSA brechen. Der Anlass ist ein Prüfkatalog, der heute abgefragt wird.

Ein Format, seit 2024

CycloneDX, das Format, in dem Software-Stücklisten üblicherweise geliefert werden, kennt seit Version 1.6 einen eigenen Komponententyp: cryptographic-asset. Ein Verfahren, ein Schlüssel, ein Zertifikat oder ein Protokoll wird darin wie ein Softwarebaustein beschrieben, mit Algorithmus, Parametern, Zweck und Abhängigkeiten. Das Ergebnis heißt Cryptography Bill of Materials, CBOM, standardisiert als ECMA-424.

Ein Hersteller kann sie liefern, ein Betreiber kann sie einlesen, zwei Häuser können sie vergleichen.

Drei Wege, sie zu füllen

Das Krypto-Inventar in isidaten gibt eine CBOM nach CycloneDX 1.6 aus und liest fremde CBOMs ein, als JSON oder XML. Ein Import ist ein Erntelauf: Jeder Eintrag trägt die Herkunft CBOM-Import, wird über seine Referenz wiedererkannt, damit derselbe Lieferant zweimal eingelesen keine Dubletten erzeugt, und wird sofort bewertet. Stillgelegt wird beim Import nichts, denn eine fehlende Zeile in einer fremden Liste sagt nicht, dass das Verfahren verschwunden ist.

Der dritte Weg ist der Agent. Ab Version 1.92 kennt er die Aufgabe crypto-scan: SSH-Hostschlüssel, die vom Server angebotenen SSH-Verfahren, Zertifikate aus den Zertifikatsspeichern, die Datenträgerverschlüsselung. Daraus werden bewertete Einträge am jeweiligen IT-System.

Was nie in die Liste darf

Eine Stückliste über Kryptografie enthält keine Kryptografie. An dieser Regel steht oder fällt ein solches Register, und sie lässt sich nicht als Zusage führen, nur als Sperre.

Deshalb liest der Meldeendpunkt des Agenten die rohe Meldung, bevor irgendetwas verarbeitet wird, und weist sie ab, wenn darin ein PEM-Block, ein Base64-Klumpen oder ein Feldname steckt, der nach Schlüsselmaterial klingt: Fehlercode, Protokolleintrag, nichts gespeichert. Der CBOM-Import lehnt Dateien ohne Formatangabe oder unter Version 1.6 ab und verarbeitet XML ohne externe Entitäten und ohne DOCTYPE. Ein Import, der fremde Dokumente entgegennimmt, ist sonst ein Angriffsweg.

Wofür die Liste da ist

Nicht für die Ablage. Aus der Bewertung gegen BSI TR-02102 und CNSA 2.0 entsteht ein Migrationsprogramm: auslaufende und unzulässige Verfahren, je mit Zielverfahren, Rang und Stand. Der Rang folgt dem, was ein Angreifer heute aufzeichnen und später entschlüsseln könnte; Langlebiges zuerst. Jeder Eintrag wandert von offen bis umgestellt, und der Seitenausgang dauerhafte Ausnahme verlangt eine wirksame Ausnahme am Objekt, kein Häkchen.

Die Prüffrage

Können Sie heute eine Liste aller Stellen vorlegen, an denen SHA-1 oder RSA mit 2048 Bit noch im Einsatz ist? Mit Fundort, nicht mit Vermutung?

Wenn nicht, haben Sie die erste Stückliste und nicht die zweite. Und die zweite ist die, die in den nächsten Jahren teurer wird.

Mehr auf der Modulseite zum Krypto-Inventar.

Quellen

Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act), Anhang I Teil I Nummer 2 Buchstabe e und Teil II Nummer 1. CycloneDX 1.6, Cryptography Bill of Materials, standardisiert als ECMA-424. BSI TR-02102-1, Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen. Delegierte Verordnung (EU) 2024/1774 zu DORA, Artikel 6 und 7.

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