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Cyber Resilience Act umsetzen: Konformität, die vor dem Ernstfall steht

Von den grundlegenden Anforderungen aus Anhang I über die Schwachstellenbehandlung bis zur Meldekette bildet isidaten die CRA-Pflichten an einem Ort ab. Die Meldepflichten greifen ab dem 11. September 2026, die volle Anwendbarkeit folgt am 11. Dezember 2027.

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Hintergrund

Was Cyber Resilience Act fordert

Der Cyber Resilience Act, Verordnung (EU) 2024/2847, verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen zu Cybersicherheit über den gesamten Lebenszyklus. Dazu gehören die grundlegenden Anforderungen aus Anhang I, ein Prozess zur Schwachstellenbehandlung, eine Konformitätsbewertung mit Konformitätserklärung und technischer Dokumentation sowie Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Vorfälle.

Grundlegende Cybersicherheitsanforderungen (Anhang I Teil I)Anforderungen an die Schwachstellenbehandlung (Anhang I Teil II)Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen in 24h, 72h und 14 TagenKonformitätsbewertung und Konformitätserklärung (DoC)Technische Dokumentation der ProdukteSicherheitsupdates über den Supportzeitraum
Häufige Fragen

Häufige Fragen

Für wen gilt der Cyber Resilience Act?

Der CRA gilt für Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen, also Hard- und Software, die mit einem Netz oder Gerät verbunden werden kann. Ausgenommen sind Bereiche mit eigener Regulierung, etwa Medizinprodukte oder Kraftfahrzeuge.

Ab wann gelten die Pflichten?

Die Verordnung ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten. Die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Vorfälle gelten ab dem 11. September 2026, die übrigen Anforderungen ab dem 11. Dezember 2027.

Macht isidaten mich CRA-konform?

Nein. Software allein stellt keine Konformität her. isidaten bildet den Kontrollkatalog aus Anhang I strukturiert ab, führt Konformitätserklärung und Dokumentation und liefert den Nachweis. Umsetzung und Verantwortung bleiben beim Hersteller.

Wie hängen CRA und NIS2 zusammen?

Der CRA adressiert die Sicherheit von Produkten, NIS2 die Sicherheit der Betreiber und ihrer Netze. Wer beides erfüllt, kann Schwachstellen, Vorfälle und Nachweise auf einer gemeinsamen Basis führen, statt zwei getrennte Welten zu pflegen.

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