„Nicht bewertbar" ist eine eigene Stufe
Die Bewertung kennt vier Stufen, nicht drei. Fehlende Angaben werden nicht als konform gezählt und auch nicht zur Zwischenfarbe verrechnet. Ein Verfahren ohne bekannte Schlüssellänge ist kein grüner Eintrag.
Metadaten über Kryptografie, niemals Schlüsselmaterial
Die Frage, welche kryptografischen Verfahren ein Haus wo einsetzt, kann heute fast niemand beantworten. Verlangt wird die Antwort von vier Stellen: BSI C5 (CRY-01), dem Cyber Resilience Act (Anhang I Teil I (2)(e)), ISO 27001 A.8.24 und der DORA-Verordnung (EU) 2024/1774 in den Artikeln 6 und 7. Der Anlass ist also nicht das Jahr 2030, sondern ein Katalog, der heute geprüft wird. Das Modul führt dieses Verzeichnis mit Verfahren, Parametersatz, Länge, Betriebsart, Zweck, Fundort, Schlüsselverwalter und Herkunft, und es führt ausschließlich Metadaten: Schlüsselmaterial liegt hier nie.
Die Bewertung kennt vier Stufen, nicht drei. Fehlende Angaben werden nicht als konform gezählt und auch nicht zur Zwischenfarbe verrechnet. Ein Verfahren ohne bekannte Schlüssellänge ist kein grüner Eintrag.
Das Modul führt Metadaten über Kryptografie und niemals Schlüssel selbst. Das ist nicht nur eine Zusage: Ein Wächter-Test scheitert, sobald eine Spalte oder ein beschreibbares Feld nach Schlüsselmaterial klingt.
Welche Verfahren auslaufen oder unzulässig sind, richtet sich nach BSI TR-02102 und CNSA 2.0. Damit steht neben jedem Eintrag nicht nur eine Farbe, sondern eine Fundstelle.
Eine Antwort auf die Frage, die im Audit kommt und die heute in keinem Haus in einer Liste steht: welche Verfahren setzen wir wo ein.
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