Dort, wo die Betreiberpflicht die Informationssicherheit berührt
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung wurde am 20. Februar 2025 neu gefasst; die Paragraphen sind darin neu nummeriert, und § 17 zur IT-Sicherheitsüberprüfung bestimmter Software ist seit dem 1. August 2025 anzuwenden. Das Modul ist bewusst kein Medizintechnik-System. Es setzt dort an, wo die Betreiberpflicht die Informationssicherheit berührt: bei der IT-Sicherheitsüberprüfung nach § 17, bei vernetzten Geräten mit Netzsegment und Schwachstellen, und beim Nachweis gegenüber dem B3S Medizinische Versorgung. In den meisten Häusern liegt das Bestandsverzeichnis bereits in opti.MED, waveware, Hectec oder S+P Samson. Deshalb erklärt jeder Standort einmal, ob isidaten führt oder spiegelt.
Im Spiegelbetrieb sind die importierten Stammdaten schreibgeschützt, auf jedem Schreibweg, auch über Massenbearbeitung, API und Konsole. Eine Änderung von Hand würde beim nächsten Import verschwinden, und genau daran verlieren Spiegelbetriebe das Vertrauen. Lokal gepflegt wird nur, was das führende System nicht kennt.
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§ 17 als Kennzeichen am Gerät
Software der Klassen IIb und III sowie IVD C und D braucht die IT-Sicherheitsüberprüfung nach § 17. Das Modul kennzeichnet diese Produkte, verknüpft sie mit dem IT-System, der Netzkennzeichnung und dem Supportende und macht aus der Pflicht einen prüfbaren Bestand statt einer Fußnote im Medizinproduktebuch.
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Unbekannte Spalten werden gezeigt, nicht verworfen
Die Importprofile für die Fremdsysteme beruhen auf Beschreibungen der Exportformate und werden beim ersten echten Export nachgeschärft. Deshalb verwirft der Assistent unbekannte Spalten nicht, sondern zeigt sie nach dem Lauf an.
Funktionsumfang
Alle Fähigkeiten im Überblick
Bestandsverzeichnis nach § 14 mit UDI-DI, CE-Kennzeichnung, Benannter Stelle, Risikoklasse und Anlagen 1 bis 3
Gerätearten-Katalog mit Regel-Prüffristen für die sicherheitstechnische (§ 12) und die messtechnische Kontrolle (§ 15)
Kennzeichnung der IT-Sicherheitsüberprüfung nach § 17 für Software der Klassen IIb und III sowie IVD C und D
Führungsmodus je Standort: führend, spiegelnd, außerhalb
Import-Assistent mit Profilen für opti.MED, waveware, Hectec, S+P Samson und generische Vorlage
Verknüpfung zum IT-System, Netzkennzeichnung, Kritikalitätsklasse, Supportende
Sicherheitsbeauftragter für Medizinprodukte aus dem Beauftragtenregister
Nachweis gegenüber dem B3S Medizinische Versorgung, Bußgeldbewehrung nach § 19 im Blick
Ergebnis
Die Betreiberpflicht und die Informationssicherheit derselben Geräte in einem Bestand, ohne dass das Medizintechnik-System ein zweites Mal geführt wird.
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