ISMS & Risiko

Beauftragten- und Rollenregister

Wer im Haus welche gesetzliche Funktion trägt, und ob die Bestellung noch gilt

Informationssicherheits- und Datenschutzbeauftragter, Sicherheitsbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Brandschutz-, Gefahrgut-, Abfall-, Immissionsschutz-, Strahlenschutz-, Laserschutz-, Geldwäsche- und Auslagerungsbeauftragter, dazu Gremien und Wahlämter: Das Register führt an einer Stelle, wer im Haus welche gesetzliche Funktion ausübt. Je Bestellung stehen dort die Urkunde, Bestell- und Widerrufsdatum, die Befristung mit Wiedervorlage, die Pflichtenübertragung, der geforderte Qualifikationsnachweis, die benannte Vertretung und die Meldung an die Aufsichtsbehörde. Bei keiner Funktion steht ab Werk „bestellpflichtig“, und das ist Absicht.

ISO 27001DSGVOArbSchGASiGBSI IT-Grundschutz ORP.1
Funktionen

Ihre Vorteile

1

Keine Automatik aus der Mitarbeiterzahl

Die Schwellen der Bestellpflichten hängen überwiegend an Anlagen, Mengen und Tätigkeiten: Abfallmengen, Gefahrgutbeförderung, Laserklasse 3R. Eine Automatik aus der Beschäftigtenzahl wäre schlicht falsch. Deshalb trägt jede Funktion ihren Auslöser als Text, und das Haus entscheidet und dokumentiert.

2

Wiedervorlage 90, 30, 7 Tage

Eine befristete Bestellung wird dreimal vorgelegt, bevor sie abläuft. Wer nicht verlängert oder neu besetzt, sieht die Funktion im Cockpit als abgelaufen, neben unbesetzt, Nachweis fehlt, Meldung offen und Interessenkonflikt.

3

Der Nachweis hängt an der Person

Der Qualifikationsnachweis wird an der Person gepflegt, nicht an der Bestellung. Das Register liest ihn und zeigt eine Ampel. So wandert der Nachweis mit, wenn dieselbe Person eine zweite Funktion übernimmt, und die Interessenkonfliktprüfung sieht beide.

Funktionsumfang

Alle Fähigkeiten im Überblick

  • Katalog von rund 18 Funktionen mit Rechtsgrundlage und Auslöser im Klartext, erweiterbar und deaktivierbar
  • Anwendbarkeitsentscheidung je Funktion mit Begründung: bestellpflichtig, freiwillig, nicht anwendbar
  • Bestellung mit Person, Geltungsbereich, Bestell- und Widerrufsdatum, Befristung und Urkunde im DMS
  • Pflichtenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG als eigener Nachweis
  • Qualifikationsnachweis an der Person mit Ampel, Vertretung mit Vertretungsfall
  • Meldung an die Aufsichtsbehörde mit Datum und Aktenzeichen, etwa nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO
  • Interessenkonfliktprüfung mit begründeter Einzelfallfreigabe
  • Cockpit über alle Bestellpflichten, drei Dashboard-Kacheln, täglicher Fristenlauf
  • Grundlage für den Medizinproduktebetrieb, Geheimschutz, Arbeitsschutz und Brandschutz
Ergebnis

Eine Liste, die im Audit, bei der Berufsgenossenschaft und bei der Aufsicht dieselbe Antwort gibt: wer bestellt ist, seit wann, bis wann, mit welchem Nachweis.

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