Ein vergessener Server zieht trotzdem Strom
Maschinenraum, Folge 4: In fast jedem Serverraum läuft ein Gerät, das niemand mehr braucht und niemand abschalten will. Es zieht Strom, muss gekühlt werden und belegt Höheneinheiten. Was das Energieeffizienzgesetz dazu verlangt, warum Abschalten am Eigentümer scheitert und wie man Ghost-Server findet, ohne einen produktiven Server zu erwischen.
Ein Serverraum im Keller eines Verwaltungsgebäudes. Im vierten Rack, Höheneinheit 12 und 13, ein Server mit grünen Lämpchen. Auf dem Etikett steht ein Projektname von 2019. In der Liste der IT-Systeme taucht er nicht auf. Die Kollegin, die ihn aufgebaut hat, ist seit zwei Jahren in einem anderen Bereich. Niemand weiß, was er tut. Und deshalb schaltet ihn niemand ab.
So ein Gerät kostet dreimal: den Strom, den es selbst zieht, die Kühlung, die diesen Strom als Wärme wieder aus dem Raum holen muss, und die Höheneinheiten, die für ein neues Gerät fehlen. Dazu kommt ein Risiko, das in keiner Energiebilanz steht: Ein Server, den niemand kennt, bekommt auch keine Updates.
Was das Gesetz verlangt
Für Rechenzentren im Sinne des Energieeffizienzgesetzes (welche das sind, war Thema von Folge 2) schreibt § 12 Absatz 1 EnEfG ein Energie- oder Umweltmanagementsystem vor. Absatz 2 sagt, was darin geschehen muss:
„1. kontinuierliche Messungen zur elektrischen Leistung und zum Energiebedarf der wesentlichen Komponenten des Rechenzentrums durchzuführen und 2. Maßnahmen zu ergreifen, die die Energieeffizienz des Rechenzentrums kontinuierlich verbessern.“
Nach Absatz 5 gilt das für Betreiber von Informationstechnik entsprechend, also auch für den, der seine Server in einem fremden Rechenzentrum stehen hat. Welche Maßnahmen das sein müssen, lässt das Gesetz offen. Ein Gerät abzuschalten, das keine Aufgabe mehr hat, ist die billigste Maßnahme, die es gibt: keine Investition, kein Umbau, und die Einsparung beginnt am selben Tag. Stand dieser Folge ist die Fassung von 2023; die Novelle des EnEfG ist noch nicht verkündet.
Wo es in der Praxis kippt
Am Eigentümer. Abschalten braucht jemanden, der Ja sagt. Ist ein Gerät keinem IT-System und keinem Fachverfahren zugeordnet, gibt es diesen Jemand nicht. Die Frage wandert durch drei Postfächer und bleibt im vierten liegen.
An der falschen Prüfung. Dass ein Server nicht auf Ping antwortet, heißt nicht, dass ihn niemand nutzt. Dass er antwortet, heißt nicht, dass jemand ihn braucht. Belastbarer ist die Frage, ob das Gerät im Netz überhaupt noch spricht: ob seine MAC-Adresse in den letzten Wochen in einer Switch-Tabelle aufgetaucht ist. Und wo diese Beobachtung fehlt, ist die Antwort nicht „ungenutzt“, sondern „unbekannt“.
Am Belegungsplan. Ein Rack mit zwanzig freien Höheneinheiten sieht im Plan nach Reserve aus. Ist seine Stromgrenze erreicht, nimmt es trotzdem kein Gerät mehr auf. Ghost-Server sind oft der Grund, warum Platz und Leistung nicht zusammenpassen: Sie verbrauchen das Budget, das dem nächsten Gerät fehlt.
Ein bewährter Weg ist, die Netzwerkverbindung zuerst nur zu trennen, statt das Gerät auszuschalten, und eine Frist anzukündigen. Meldet sich in dieser Zeit niemand, wird es abgeschaltet, nach einer weiteren Frist ausgebaut, und die Datenträger werden nach den Vorgaben des Hauses gelöscht oder vernichtet.
Wie isidaten das abbildet
Im DCIM legt der Bericht „Ghost-Kandidaten“ Geräte vor, die eingeschaltet und aktiv sind, eine gemessene Leistung oder einen Nennwert über 0 Watt haben, keinem IT-System zugeordnet sind und deren Gerätetyp Nutzlast trägt; Stromleisten, USV und Patchfelder sind ausgenommen. Als in Nutzung gilt ein Gerät, wenn eine seiner MAC-Adressen in den letzten 14 Tagen in einer Switch-Tabelle gelernt wurde. Geräte ohne gepflegte MAC-Adresse oder ohne Switch-Tabellen im Zeitraum erscheinen getrennt als nicht prüfbar, nicht als Ghost. Jede Meldung trägt ihre Begründung, der Bericht schaltet nichts ab. Daneben zeigt der Bericht zur gestrandeten Kapazität Racks, in denen freier Platz ohne Strom oder freier Strom ohne Platz liegt.
Die Prüffrage
Wie viele Geräte in Ihren Racks können Sie heute einem IT-System und einer verantwortlichen Person zuordnen?
Jedes Gerät, für das die Antwort fehlt, ist kein Ghost-Server. Aber es ist ein Kandidat, und solange niemand nachsieht, bleibt es einer.
Quellen
Energieeffizienzgesetz, § 12 Absatz 1, 2, 5 und 6, Fassung vom 13.11.2023, abgerufen am 21.10.2026.
In der nächsten Folge: Die Notstromkette ist so gut wie ihr letzter Probelauf. Die vorige Folge: A/B ist erst redundant, wenn jede Seite allein trägt.
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