Zusätzlich, nicht anstelle
Die Vertretung erhält neue Aufgaben, Freigaben und Wiedervorlagen zusätzlich zur abwesenden Person und kann darin handeln. Nach der Rückkehr ist sichtbar, was in ihrem Namen geschah.
Fristen und Freigaben laufen im Urlaub weiter, ohne das Vier-Augen-Prinzip auszuhebeln
Meldefristen und Freigaben richten sich nicht nach dem Urlaubsplan. Ohne Vertretung bleiben Aufgaben im Postfach der abwesenden Person liegen, mit einer schlecht geregelten Vertretung gibt sich jemand seinen eigenen Antrag frei. Das Modul regelt beides: Die Vertretung erfährt, dass sie gebraucht wird, und sie darf nur entscheiden, was sie nach der Funktionstrennung auch entscheiden darf. Der IT-Grundschutz verlangt genau das: Auch Vertreter unterliegen der Funktionstrennung (ORP.1.A4).
Die Vertretung erhält neue Aufgaben, Freigaben und Wiedervorlagen zusätzlich zur abwesenden Person und kann darin handeln. Nach der Rückkehr ist sichtbar, was in ihrem Namen geschah.
In Freigabestufen gilt die Vertretung nur, wo die Stufe sie erlaubt. Antragsteller und Ersteller des Objekts sind bei Vier-Augen-Freigaben auch als Vertretung ausgeschlossen.
Erfasst werden Zeitraum und Vertretung, kein Abwesenheitsgrund. So entsteht im Vertretungseintrag kein Gesundheitsdatum.
Im Urlaub bleibt keine Frist liegen, und das Vier-Augen-Prinzip gilt auch dann, wenn eines der beiden Augenpaare am Strand ist.
Vereinbaren Sie eine unverbindliche Demo – wir zeigen Ihnen das Modul an Ihren eigenen Anwendungsfällen.