Datenschutz & DSGVO

Mitbestimmungsregister

Die Vereinbarung gehört in dieselbe Plattform wie die Funktion, die sie trägt

isidaten liefert mehrere Funktionen, die nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG oder den Personalvertretungsgesetzen mitbestimmungspflichtig sind: Verhaltensanalyse, Fernwartung, Gerätegesundheit, Human Risk, Phishing-Simulation, SIEM-Korrelation, Deception. Bisher stand die tragende Vereinbarung als Freitext in einzelnen Modulmasken, ohne Enddatum und ohne Fristenüberwachung. Das Register führt sie als eigenes Objekt und verbindet sie über eine Deckung mit Zeitraum mit der Funktion, die tatsächlich läuft. Die Sperrautomatik ist im Auslieferungszustand aus; ob ein Sachverhalt mitbestimmungspflichtig ist, beurteilt ausschließlich Ihre Organisation.

BetrVGDSGVO Art. 88Personalvertretungsgesetze
Funktionen

Ihre Vorteile

1

Nachwirkung ist der meistübersehene Punkt

Vereinbarungen über erzwingbare Mitbestimmung wirken nach Ablauf weiter, bis sie ersetzt werden; § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist erzwingbar. Eine abgelaufene Überwachungs-Betriebsvereinbarung führt also im Regelfall nicht zur Abschaltung. Eine freiwillige nach § 88 wirkt nicht nach. Das Feld Nachwirkung bildet beides ab, vorbelegt aus den Tatbeständen.

2

Modul aus heißt Automatik aus, nicht gesperrt

Die anderen Module fragen die Sperre nur über eine Kernschnittstelle. Ist das Register abgeschaltet, laufen UEBA, Fernwartung und die übrigen Funktionen wie ohne Register mit ihren eigenen Freigaben. Dieselbe Person, die das Modul abschalten kann, könnte auch den Modus auf „Aus“ stellen; ein Sperren durch Abschalten wäre nur Theater.

3

Drei Objekte, eine Kante

Die Vereinbarung ist die Rechtsgrundlage, die überwachende Funktion ist das, was läuft, und die Deckung verbindet beide für einen Zeitraum. Eine Vereinbarung kann mehrere Funktionen decken, eine Funktion mehrere Vereinbarungen haben. Die Sperrautomatik liest genau diese Kante.

Funktionsumfang

Alle Fähigkeiten im Überblick

  • Vereinbarungen mit Art, Gremium, Aktenzeichen, Fassungen, Geltungsbereich, Laufzeit, Kündigungsfrist und Nachwirkung
  • Mitbestimmungstatbestände als redaktionelle Strukturhilfe, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und Verwandte, ohne Rechtsberatung
  • Überwachende Funktionen der Plattform und kundeneigene Fremdsysteme mit Rechtsgrundlage und Schutzmaßnahmen nach Art. 88 Abs. 2 DSGVO
  • Deckung mit Zeitraum zwischen Vereinbarung und Funktion
  • Beteiligungsverfahren bis zur Einigungsstelle mit Fristen und Protokoll
  • Sperrautomatik je Mandant: aus, warnen, sperren; Übergangsfristen und befristete Ausnahmen im Vier-Augen-Prinzip
  • Fristenprüfung für Laufzeit und Kündigung, unterschriebene Fassung im DMS verknüpft
  • Hinweise in den Modulmasken von UEBA, Fernwartung, Gerätegesundheit, Human Risk, Phishing, SIEM und Deception
Ergebnis

Die Freigabe einer überwachenden Funktion bleibt belegbar, weil die Vereinbarung, die sie trägt, mit Laufzeit und Nachwirkung neben ihr steht.

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