Stichprobe statt Bauchgefühl
Die Stichprobengröße ergibt sich aus der Frequenz der Kontrolle nach einer Tabelle, die Sie selbst festlegen. Je Element wird ein Ergebnis festgehalten, die Nachweise liegen im Dokumentenmanagement.
Kontrollen, die geprüft sind – nicht nur beschrieben
Ein Kontrollkatalog, den niemand testet, ist eine Absichtserklärung. Das interne Kontrollsystem führt jede Kontrolle mit Wirkungsweise, Durchführungsart und Frequenz, verknüpft sie mit Risiken, Anforderungen und Maßnahmen und prüft sie je Periode: erst die Ausgestaltung im Durchlauf, dann die Wirksamkeit an einer Stichprobe, deren Größe sich aus der Frequenz ergibt. Was nicht hält, wird als Mangel geführt, behoben und nachgetestet.
Die Stichprobengröße ergibt sich aus der Frequenz der Kontrolle nach einer Tabelle, die Sie selbst festlegen. Je Element wird ein Ergebnis festgehalten, die Nachweise liegen im Dokumentenmanagement.
Wer eine Kontrolle verantwortet, testet sie nicht. Die Durchsicht übernimmt eine dritte Person. Das System lässt die andere Konstellation gar nicht erst zu.
Mängel tragen einen Schweregrad – Mangel oder wesentliche Schwäche – und werden über die vorhandenen Maßnahmen behoben. Der Nachtest wirkt auf den Mangel zurück, statt daneben zu stehen.
Die Kontrollverantwortlichen bestätigen periodisch den Stand ihrer Kontrollen. Erinnerung und Eskalation laufen über das Benachrichtigungsmanagement, die Freigabe über die IKS-Verantwortung.
Zur Prüfung legen Sie nicht den Kontrollkatalog vor, sondern den Nachweis, dass die Kontrollen getestet wurden und was dabei herauskam.
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