Kein Beweismittel ohne Hashwert
Beweismittel und Ersthash entstehen in einem Vorgang, mit Format- und Längenprüfung je Verfahren. Ein abgeschnittener Wert fällt damit bei der Aufnahme auf und nicht Jahre später beim Vergleich.
Das Modul verwaltet den Beweis, nicht das Werkzeug
Nach einem Vorfall entscheidet selten die Analyse darüber, ob ein Beweis später trägt, sondern die Dokumentation der ersten Stunde. Dieses Modul führt die Steuerebene: Es erzeugt keine Datenträgerabbilder, liest keine Datenträger und wertet nichts aus. Das bleibt beim forensischen Werkzeug Ihres Hauses oder Ihres Dienstleisters. Im Modul liegen Metadaten, Hashwerte und Belegdokumente, und zwar so, dass sie nachträglich nicht mehr verändert werden können. Damit erfüllt es die Managementpflichten aus BSI IT-Grundschutz DER.2.2, ISO/IEC 27037 und ISO 27001:2022 A.5.28.
Beweismittel und Ersthash entstehen in einem Vorgang, mit Format- und Längenprüfung je Verfahren. Ein abgeschnittener Wert fällt damit bei der Aufnahme auf und nicht Jahre später beim Vergleich.
Die Aufnahme eines Originals verlangt zwingend eine zweite Person. Das ist bewusst nicht abschaltbar, weil DER.2.2.A10 hier keinen Ermessensspielraum lässt. Für Arbeitskopien ist die Zeugenpflicht einstellbar und in der Vorgabe aus.
Herkunft, Zeitpunkt, Aufnehmender, Zeuge, Siegelnummer und Sicherungsverfahren sind ab der Aufnahme unveränderlich. Eine versiegelte Untersuchung bleibt es auch über Konsole, Schnittstelle und KI-Werkzeuge; jeder abgewiesene Schreibversuch landet im Protokoll.
Arbeitsauftrag, Rechtsgrundlage und Zweck sind ab dem Status „Laufend" Pflicht, im Entwurf dürfen sie fehlen. So lässt sich eine Untersuchung um drei Uhr morgens eröffnen, bevor die Rechtsabteilung erreichbar ist, ohne dass die Akte später eine Lücke hat.
Eine Akte, die auch dann noch trägt, wenn zwei Jahre später jemand fragt, wer den Datenträger wann in der Hand hatte.
Vereinbaren Sie eine unverbindliche Demo – wir zeigen Ihnen das Modul an Ihren eigenen Anwendungsfällen.