Mitbestimmung ab Werk
Das Modul startet gesperrt. Einschalten lässt es sich erst mit bestätigter Rechtsgrundlage, Verweis auf die Betriebsvereinbarung, verknüpfter Verarbeitungstätigkeit und Löschfrist.
Die Steuerebene über Ihren vorhandenen Fernwartungswerkzeugen
Fernwartung ist der weitreichendste Zugriff im IT-Betrieb: Wer einen Bildschirm übernimmt, sieht alles, was darauf liegt. Genau deshalb ist Bildschirmfernsteuerung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig, und zwar unabhängig von der Absicht – nach ständiger Rechtsprechung genügt die objektive Eignung zur Verhaltens- und Leistungskontrolle. Das Modul zieht daraus die Konsequenz und bleibt gesperrt, bis die Rechtsgrundlage dokumentiert ist. Danach wird jede Sitzung zum Vorgang: beantragt mit Zweck und Ticket, freigegeben im Vier-Augen-Prinzip, befristet auf ein Zeitfenster und in einem hash-verketteten Ereignisprotokoll festgehalten. Die eigentliche Übertragung leistet weiterhin das Werkzeug, das bei Ihnen im Haus steht.
Das Modul startet gesperrt. Einschalten lässt es sich erst mit bestätigter Rechtsgrundlage, Verweis auf die Betriebsvereinbarung, verknüpfter Verarbeitungstätigkeit und Löschfrist.
Jede Sitzung braucht Zweck und Ticket, eine zweite Person zur Freigabe und ein Zeitfenster, nach dem sie von selbst endet. Notfälle sind möglich, verlangen aber eine Begründung und bleiben als solche markiert.
Das Ereignisprotokoll jeder Sitzung ist fortlaufend nummeriert und über eine Hash-Kette verbunden. Auch die Einsicht in eine Aufzeichnung wird protokolliert, mit Grund und freigebender Person.
Intune für die Windows-Notebooks, SSH für die Linux-Server, MeshCentral für den Rest: Mehrere Backends parallel sind der Regelfall, jedes mit eigenen Regeln für Freigabe, Ticketpflicht und Höchstdauer.
Fernwartung, die der Betriebsrat mittragen kann, weil nicht der gute Wille des Administrators die Grenze zieht, sondern der Vorgang.
Vereinbaren Sie eine unverbindliche Demo – wir zeigen Ihnen das Modul an Ihren eigenen Anwendungsfällen.