Anhang I als Kontrollkatalog
Die grundlegenden Anforderungen des CRA liegen als strukturierter Katalog vor. Sie bewerten Kontrolle für Kontrolle, statt den Verordnungstext selbst in Tabellen zu übersetzen.
Produkte mit digitalen Elementen: konform bewertet, fristgerecht gemeldet
Der Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen zu nachweisbarer Sicherheit über den gesamten Lebenszyklus. Das CRA-Modul bringt die Anforderungen aus Anhang I als Kontrollkatalog mit, führt die Konformitätsbewertung strukturiert durch und erzeugt die Konformitätserklärung. Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle laufen über eine vorbereitete Meldekette mit den 24- und 72-Stunden-Fristen. Die Nachweise dafür erfinden Sie nicht neu: Sie werden auf Schwachstellenmanagement, Risikoregister, Lieferantenmanagement und die übrigen Module gemappt, die Sie ohnehin pflegen.
Die grundlegenden Anforderungen des CRA liegen als strukturierter Katalog vor. Sie bewerten Kontrolle für Kontrolle, statt den Verordnungstext selbst in Tabellen zu übersetzen.
Frühwarnung nach 24 Stunden, Folgemeldung nach 72: Die Meldewege für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle sind vorbereitet, bevor der Ernstfall die Uhr startet.
Aus der abgeschlossenen Bewertung entsteht die Konformitätserklärung (DoC) als Dokument, versioniert und nachvollziehbar.
CRA-Kontrollen verweisen auf das, was schon da ist: Schwachstellenmanagement, Risikoregister, Lieferantenmanagement, Attack Surface Management. Ein Nachweis, mehrfach verwendet.
CRA-Konformität als geführter Prozess statt Verordnungslektüre: bewertet nach Anhang I, meldefähig in 24 Stunden, belegt aus dem laufenden Betrieb.
Vereinbaren Sie eine unverbindliche Demo – wir zeigen Ihnen das Modul an Ihren eigenen Anwendungsfällen.