ISMS & Risiko

CRA-Konformität

Produkte mit digitalen Elementen: konform bewertet, fristgerecht gemeldet

Der Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen zu nachweisbarer Sicherheit über den gesamten Lebenszyklus. Das CRA-Modul bringt die Anforderungen aus Anhang I als Kontrollkatalog mit, führt die Konformitätsbewertung strukturiert durch und erzeugt die Konformitätserklärung. Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle laufen über eine vorbereitete Meldekette mit den 24- und 72-Stunden-Fristen. Die Nachweise dafür erfinden Sie nicht neu: Sie werden auf Schwachstellenmanagement, Risikoregister, Lieferantenmanagement und die übrigen Module gemappt, die Sie ohnehin pflegen.

CRA (EU) 2024/2847
Funktionen

Ihre Vorteile

1

Anhang I als Kontrollkatalog

Die grundlegenden Anforderungen des CRA liegen als strukturierter Katalog vor. Sie bewerten Kontrolle für Kontrolle, statt den Verordnungstext selbst in Tabellen zu übersetzen.

2

Meldekette für 24 und 72 Stunden

Frühwarnung nach 24 Stunden, Folgemeldung nach 72: Die Meldewege für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle sind vorbereitet, bevor der Ernstfall die Uhr startet.

3

Konformitätserklärung auf Knopfdruck

Aus der abgeschlossenen Bewertung entsteht die Konformitätserklärung (DoC) als Dokument, versioniert und nachvollziehbar.

4

Nachweise aus bestehenden Modulen

CRA-Kontrollen verweisen auf das, was schon da ist: Schwachstellenmanagement, Risikoregister, Lieferantenmanagement, Attack Surface Management. Ein Nachweis, mehrfach verwendet.

Ergebnis

CRA-Konformität als geführter Prozess statt Verordnungslektüre: bewertet nach Anhang I, meldefähig in 24 Stunden, belegt aus dem laufenden Betrieb.

CRA-Konformität live erleben

Vereinbaren Sie eine unverbindliche Demo – wir zeigen Ihnen das Modul an Ihren eigenen Anwendungsfällen.