Datenschutz & DSGVO

Öffentliche Formulare für Betroffenenrechte

Der Eingang, den Art. 12 DSGVO verlangt, statt einer Mailadresse im Datenschutzhinweis

Art. 12 Abs. 2 DSGVO verlangt, dass der Verantwortliche der betroffenen Person die Ausübung ihrer Rechte erleichtert, und Abs. 3 setzt die Antwortfrist auf einen Monat ab Eingang. Das Modul macht daraus eine Adresse, die in den Datenschutzhinweis, auf die Website oder als QR-Code auf ein Formular gehört. Jeder Eingang wird sofort eine Betroffenenanfrage mit Fallnummer, laufender Frist und Zuständigem; die Standardbearbeiter werden benachrichtigt, der Antragsteller bekommt einen Zugangscode für Statusseite und Rückfragen. Das Formular nimmt bewusst keine Dateien an: Ein anonymer Endpunkt mit Upload wäre eine offene Tür. Nachweise werden über den Rückkanal nachgefordert.

DSGVO Art. 12DSGVO Art. 15 bis 22
Funktionen

Ihre Vorteile

1

Die Frist läuft ab Eingang, nicht ab Sichtung

Ein Monat oder eine kürzere Frist je Formulartyp, mit Vorwarnung und Überschreitung als Benachrichtigung. Eine Verlängerung um bis zu zwei Monate braucht eine Begründung in der Anfrage, so wie Art. 12 Abs. 3 sie verlangt.

2

Identitätsprüfung als Zustand, nicht als Bauchgefühl

Bei begründeten Zweifeln erlaubt Art. 12 Abs. 6 zusätzliche Informationen. Der Schalter „Identitätsprüfung erforderlich“ lässt die Anfrage in diesem Status beginnen; der Nachweis wird über den Rückkanal nachgefordert, nie über das offene Formular.

3

Keine Datei, kein Captcha, keine Tür

Name und E-Mail werden immer abgefragt, alles andere ist konfigurierbar. Dateien nimmt das Formular nicht an, weil es weder Virenprüfung noch Captcha gibt und ein anonymer Upload-Endpunkt genau die Angriffsfläche wäre, die ein Datenschutzformular nicht öffnen sollte.

Funktionsumfang

Alle Fähigkeiten im Überblick

  • Formulartypen je Recht oder kombiniert, Sprache, wählbare weitere Rechte
  • Felder: Antragstellertyp, Telefon, Anschrift, Nachricht, Zusatzfelder wie Kundennummer
  • Stabile öffentliche Adresse, QR-Code, Einbettung in die eigene Website, reservierte Adresse beim Zurücknehmen
  • Betroffenenanfrage mit Fallnummer, Zuständigem, Frist, Vorwarnung, Verlängerung mit Begründung
  • Benachrichtigung der Standardbearbeiter, Bestätigungs-Mail, Aufgabe und Fristen-Command
  • Zugangscode für Statusseite und Rückfragen des Antragstellers, Nachrichten am Fall
  • Verknüpfter Datenschutzhinweis nach Art. 13 unter dem Formular, optional mit Kontrollkästchen
  • Im Auslieferungszustand aus, weil ein öffentlicher Eingang bewusst eingerichtet wird
Ergebnis

Ein Betroffener findet den Weg, die Frist läuft von selbst, und der Nachweis, dass Sie die Ausübung der Rechte erleichtern, ist die Adresse selbst.

Öffentliche Formulare für Betroffenenrechte live erleben

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