Erklärung aus Befunden statt aus Bausteinen
Die Pflichtangaben zu nicht barrierefreien Inhalten stammen aus den tatsächlich festgestellten Barrieren. Ändert sich der Bestand, ändert sich die Grundlage der Erklärung mit.
Die Erklärung entsteht aus Prüfergebnissen, nicht aus einem Textbaustein
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist das einzige Compliance-Dokument, das die eigenen Mängel öffentlich benennen muss. Sie kennt drei Konformitätsstufen, und die schlechteste ist eine zulässige Antwort, solange erklärt wird, was nicht funktioniert und welche Alternativen es gibt. Genau deshalb braucht sie einen Unterbau: Prüfgegenstände, einen automatischen Schnelltest für die maschinell erkennbaren Barrieren, eine geführte Prüfung nach WCAG 2.2 für alles andere, und eine Barrieren-Liste mit Status. Die Erklärung wird daraus abgeleitet und öffentlich ausgespielt.
Die Pflichtangaben zu nicht barrierefreien Inhalten stammen aus den tatsächlich festgestellten Barrieren. Ändert sich der Bestand, ändert sich die Grundlage der Erklärung mit.
Automatisch geprüft wird, was sich eindeutig aus der Seitenstruktur ablesen lässt. Kontrast, Tastaturbedienung und Fokus-Sichtbarkeit brauchen Menschen und laufen deshalb über die geführte Prüfung, nicht über einen grünen Haken.
Mehrfachtreffer desselben Prüfpunkts werden gedeckelt. Eine Seite mit achtzig Bildern ohne Alternativtext ist nicht achtzigmal schlechter, der Befund ist derselbe.
Jeder Befund trägt Schweregrad, WCAG-Kriterium und den Ausschnitt des beanstandeten Elements. Folgeläufe schreiben Bekanntes fort und markieren Verschwundenes als behoben.
Eine Erklärung, die man ohne Bauchschmerzen veröffentlichen kann: belegt aus Prüfungen, ehrlich in dem, was noch fehlt, und mit einem Datum, das sich bewegt.
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