NIS2 nach BSIG, das KRITIS-Dachgesetz, § 11 EnWG und EASA Part-IS folgen demselben Muster: Betroffenheit feststellen, bei einer Behörde registrieren, Nachweise erbringen, Störungen melden. Deshalb gibt es die Akte nur einmal und nicht in jedem Fachmodul erneut. Sie beantwortet vier Fragen an einer Stelle: Wer ist zuständig, unter welchem Aktenzeichen läuft der Vorgang, welche Pflichten laufen wann ab, und was ist mit der Behörde hin- und hergegangen. Eine Akte entsteht im Fachmodul, sobald dort die Betroffenheit einer Einrichtung festgestellt ist; ein „Aufsichtsakte hinzufügen“ gibt es bewusst nicht, denn eine Akte ohne Betroffenheit hätte keinen Anker für eine Frist.
Die Bestätigung einer Behörde kann Wochen dauern und ist nichts, worauf ein Nachweiszyklus warten darf. Deshalb laufen die Folgepflichten ab „Eingereicht am“. Das Feld „Bestätigt am“ dokumentiert die Antwort; nur wo ein Rechtsakt ausdrücklich daran anknüpft, rechnet er von dort.
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Der Status ist der Punkt, an dem der Vorgang steht
In Vorbereitung, eingereicht, bestätigt, Änderung zu melden, abgemeldet: An jedem Status hängt, welche Fristen laufen. Die Frist einer Änderungsmeldung läuft in Tagen, nicht in Monaten, und eine abgemeldete Akte bleibt als Nachweis stehen, während alle Warnungen verstummen.
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Die Akte kennt keine Norm
Was für ein Regime gilt, gibt das Regime vor: Das Fachmodul liefert die Pflichten mit Rechtsgrundlage, Sie pflegen den Stand, nicht den Katalog. Ist kein Fachmodul aktiv, sagt die Seite genau das und bleibt leer, weil es nichts zu führen gibt.
Funktionsumfang
Alle Fähigkeiten im Überblick
Eine Akte je Einrichtung und Regime mit Behörde, Aktenzeichen, Ansprechpartnern und Übermittlungsnachweis
Versionierte Registrierungsangaben, damit der Stand jeder Meldung nachvollziehbar bleibt
Pflichten einmalig, wiederkehrend und anlassbezogen, mit Rechtsgrundlage, Fälligkeit und Bearbeitungsstand
Fristüberwachung mit Vorwarnung und Eskalation; Behördenfristen aller Akten in einer Liste
Schriftverkehr mit der Behörde mit Antwortfristen, Behördenschreiben im DMS
Regime aus NIS2 (BSIG §§ 28, 33, 34, 39), KRITIS-Dachgesetz, § 11 EnWG und EASA Part-IS
Leserecht und Pflegerecht getrennt; Akte entsteht nur aus einer festgestellten Betroffenheit
Ergebnis
Eine Antwort auf die Frage „was läuft bei welcher Behörde wann ab“, die nicht in vier Fachmodulen und drei Postfächern gesucht werden muss.